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11.06.10

Smarte Verwaltungsprozesse mit dem nPA
FernUni Hagen entwickelt Testplattform zum neuen Personalausweis

Ab dem 1. November löst der neue elektronische Personalausweis (nPA) den bisherigen Sichtausweis ab. Neu sind das Scheckkartenformat, eine elektronische Signatur und die digitale Speicherung der Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers, wobei der Inhaber die Wahl hat, ob seine Fingerabdrücke gespeichert werden. Ziel des Ausweises ist es, einen sicheren Identitätsnachweis sowie die sichere gegenseitige Authentifizierung im Netz für Anbieter und Nutzer von Onlinediensten zu gewährleisten

Prof. Dr. Gunter Schlageter (r.) zeigt den bisherigen Sichtausweis, sein Mitarbeiter Dr. Stefan Betermieux ein Musterexemplar des neuen elektronischen Personalausweises (Foto: FernUni Hagen)

Die Daten, wie Name, Geburtsort und auch das biometrische Lichtbild werden in einem integrierten RFID-Chip (Radio-Frequency Identification) gespeichert. Die Informationen auf dem Chip sollen in einer Entfernung von maximal 25 cm berührungsfrei auslesbar und durch ein spezielles Verschlüsselungsverfahren geschützt werden. Nur autorisierte Behörden und Institutionen mit staatlich ausgestelltem Berechtigungszertifikat dürfen auf die personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen. Das Berechtigungszertifikat regelt, welche Daten eingesehen werden dürfen. Der Ausweisinhaber selbst kann die eID-Funktion (elektronische Identifikation) nur mit einer sechsstelligen PIN nutzen und selbst entscheiden, welche Daten er freigibt.


Damit zum Start alles reibungslos funktioniert, hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) im Oktober vergangenen Jahres einen zentral koordinierten Anwendungstest initiiert. Zahlreiche Interessenten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung bundesweit haben sich dafür als Teilnehmer beworben. Unter den 30 ausgewählten Testpartnern sind 26 aus der Wirtschaft. Einer der vier kommunalen ist das eGovernment-Konsortium Hagen Rathaus21, bestehend aus dem Lehrstuhl für Informationssysteme und Datenbanken der FernUniversität in Hagen, dem Institut für Kooperative Systeme GmbH (IKS) der Stadt Hagen und dem Hagener Betrieb für Informationstechnologie.



Dort wird geprüft, wie der elektronische Personalausweis im virtuellen Hagener Rathaus21 genutzt werden kann. Rathaus21 ist ein Softwaresystem, das es Kommunen erlaubt, ihre gesamten Verwaltungsdienste über das Internet anzubieten. Statt zum Rathaus zu gehen, können Bürger und Firmen aus der Ferne Anträge stellen und auch solche Leistungen erledigen, die eine Unterschrift benötigen oder die kostenpflichtig sind. Das System hat Pilotcharakter in Deutschland und wurde bereits mit nationalen Preisen ausgezeichnet (media.nrw.de berichtete)


Nun entwickelten Wissenschaftler für Rathaus21 eine virtuelle Testumgebung. In dieser prüfen sie, wie praktikabel und sicher die Funktionen des nPA für die Inanspruchnahme von Online-Diensten der Verwaltung durch Bürger und städtische Mitarbeitende sind - vor allem von solchen Diensten, die eine eindeutige Identifizierung verlangen, beispielsweise der Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis.



"Der Bürger soll zum Beispiel mit dem neuen Ausweis ein persönliches Bürgerkonto im Rathaus21 anlegen und darüber Selbstauskünfte wie Kfz-Halterdaten oder Meldeauskünfte aus städtischen Datenbeständen abfragen und bezahlen können", erklärt Prof. Dr. Gunter Schlageter, Leiter des Lehrstuhls für Informationssysteme und Datenbanken. Die virtuelle Testumgebung dient dazu, die Inanspruchnahme von Bürgerdiensten mit dem ePersonalausweis zu simulieren. So werde getestet, wie vom elektronischen Ausweis automatisch persönlichen Daten in Formulare übertragen werden können. Der neue Ausweis soll Verwaltungsprozesse vereinfachen und auch speziellen Nutzergruppen, beispielsweise Vermessungsingenieuren, Zugang zu bestimmten kommunalen Fachanwendungen wie Geoinformationssystemen geben.

Quelle: Media NRW